
Nach der – meist telefonischen – Kontaktaufnahme findet zunächst ein Orientierungsgespräch statt. Es dient dazu, dass ich Sie und Sie mich kennen lernen, dass Sie einen Einblick in meine Arbeitsweise erhalten und wir Ihr Anliegen* und die Rahmenbedingungen eines möglichen Beratungs-/Supervisionsprozesses (Anzahl der Termine, Intervalle, Kosten und Zahlungsmodalitäten) klären.
Wenn Sie sich nach dem Orientierungsgespräch für den Beginn eines Beratungsprozesses entscheiden, dann werden die Eckdaten in einem Beratungsvertrag festgehalten.
Paarberatungen und Supervisionen enden immer mit einer mündlichen oder schriftlichen Auswertung des Prozesses.
* Zur Anliegenklärung gehört die Erfassung des Anlasses (Ist-Zustand) und der Ziele (Zustand, mit dem Sie zufrieden wären) für den Beratungs-/Supervisionsprozess.